Schnelle Hilfe durch den Notfallfond

Freitag, 16 Mai 2014

Schnelle Hilfe für Menschen in wirtschaftlicher Not

Die Not im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu lindern, das ist das Anliegen von Mehrwert. Die Bürgerstiftung. Ein Weg, um Menschen aus der Misere zu helfen, ist der Notfallfonds, den die Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Garmisch-Partenkirchner/Murnauer Tagblatt 2009 initiiert hat. Der Erlös von damals fast 29 000 Euro kam Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Lebenssituationen zu Gute.

Dieser Topf konnte mit Hilfe der großzügigen Spenden der vielen Tagblatt-Leser durch die Weihnachtsaktion 2012 aufgestockt werden: 61 820 Euro sind für dieses Projekt eingegangen. „Wunderbar“, findet Ulrich Willburger,
Erster Vorsitzender der Bürgerstiftung, dieses Ergebnis. „Damit können wir schnell und unbürokratisch vielen Menschen helfen, die in Not geraten sind.“ Oft sind es kleine Beträge, die dafür sorgen, dass eine Familie eine schwierige Situation bewältigen kann – sei es nach einer Krankheit, dem Arbeitsplatzverlust, einer Trennung, Scheidung oder einer anderen extremen Lebenssituation.

Die Idee:

In der Entwicklungshilfe haben sich so genannte "Micro-Darlehen“ bewährt. Diese Idee greift Mehrwert. Die Bürgerstiftung auf und hilft damit Menschen in unserem Landkreis, die unverschuldet in eine existenzgefährdende, wirtschaftliche Lage gekommen sind. Ziel ist es, den Antragstellern in kurzer Zeit ein zinsfreies Darlehen zu Verfügung stellen, das sie, nach eingehender Beratung, nach eigenem Ermessen zurückzahlen. Damit sind sie keine Bittsteller und erhalten wieder die eigene wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit zurück.

Für wen?

Die Darlehen sind als Überbrückungshilfe gedacht, zum Beispiel bei hohen Energie-/Heizungserstattungen durch Energieunternehmen und Vermieter, aber auch zur Vermeidung von hohen Überziehungszinsen, die keinen menschenwürdigen Ausweg aus der Schuldenfalle ermöglichen. Im Blick hat Mehrwert. Die Bürgerstiftung auch die Menschen, die durch Unfälle, Brände oder den plötzlichen Tod eines Partners vor den Scherben ihrer Existenz stehen - bis die vorhandenen Versicherungsleistungen und Rentenbescheide greifen. Grundsätzlich gilt, dass eine Bedürftigkeit festgestellt werden muss: Das kann zum Beispiel ein zu geringes Einkommen, Behinderung, Sozialhilfe oder ähnliches bedeuten. Eigentum, etwa in Form von Immobilien, ist in der Regel ein Ablehnungsgrund.

Der Weg

Nach einer Prüfung durch die Beratungsstellen (zum Beispiel Diakonie, Caritas oder Sozialdienst katholischer Frauen), bei der die Bedürftigkeit festgestellt und ein Haushaltsplan aufgestellt wird, wendet sich  der Berater mit einem entsprechenden Antrag an Mehrwert. Die Bürgerstiftung. Damit ist es freilich nicht getan. Auch nach der Auszahlung des Darlehens müssen die Betroffenen weiter in Kontakt mit ihrem Ansprechpartner bei den Sazialverbänden bleiben.